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Formulare für die Kirche bei einer Hochzeit

Entscheidet sich ein Paar für ein dauerhaft gemeinsames Leben zu zweit mit Gottes Segen, so beschreiten Sie hierfür den Gang vor dem kirchlichen Traualtar. Was viele Personen jedoch nicht wissen: Eine kirchliche Trauung ist – je nach Konfession – auch mit einem großen Bürokratie- bzw. Verwaltungsaufwand verbunden. So müssen beispielsweise verschiedene Dokumente, Urkunden und sonstige Unterlagen vor der Vollziehung der kirchlichen Trauung eingereicht werden.

Folgender Exkurs soll einen entsprechenden Einblick in die Materie gewähren.

Formulare und Unterlagen für die katholische Trauung

Sollten beide künftigen Ehepartner die (römisch)-katholische Konfession inne haben, so müssen sie einen gültigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vorweisen können. Diese Vorgabe stellt in der Regel kein Hindernis dar, da der Besitz eines Personalausweises grundsätzlich vorgeschrieben ist. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass der derzeit noch gültige Personalausweis zum Stichtag der geplanten Hochzeit / Eheschließung ungültig ist bzw. wird, so muss dieser vorab entsprechend verlängert / erneuert werden. Die Verlängerung / Erneuerung des Personalausweises ist bei den Einwohnermeldeämtern und Bürgerämtern der jeweiligen Kommune möglich. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die Ausfertigung eines neuen Personalausweises unter Umständen bis zu vier Wochen dauern kann. Um einen entsprechenden Terminkonflikt zu vermeiden, lässt sich auf Nachfrage bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Einwohnermeldeämter auch ein sogenanntes Eilverfahren realisieren. In diesem Falle wird die Bundesdruckerei (die Behörde, die den Personalausweis herstellt / produziert) angewiesen, den Personalausweis in besonderer Eile zu erstellen und zuzusenden. Für die Auftragserteilung eines Eilverfahrens fällt für die betroffene Person jedoch eine gesonderte Gebühr an, die im vollen Umfang dem Einwohnermeldeamt zu entrichten ist.

Darüber hinaus müssen beide (künftigen) Ehepartner ihre Taufbescheinigung vorweisen können. Diese erhalten sie auf Nachfrage bei dem örtlichen Pfarramt der kirchlichen Gemeinde, in der sie einst getauft worden sind. Die Taufbescheinigung gilt als Nachweis für die Zugehörigkeit der katholischen Kirche und ist infolgedessen für eine katholische Trauung unumgänglich. Das innerhalb der Taufbescheinigung genannte Taufdatum des jeweiligen Ehepartners wird bei der Trauung ebenfalls schriftlich vermerkt bzw. festgehalten. Die Ausstellung bzw. die Ausgabe der Taufbescheinigung kann unter Umständen mit Kosten verbunden sein. In der Regel geben die Pfarrämter die Unterlagen kostenfrei an anfragende Personen heraus. Es ist jedoch auch möglich, dass für den dahinter stehenden Verwaltungsaufwand eine (geringfügige) Gebühr erhoben wird. Diese erstreckt sich üblicherweise auf einen Betrag von 5,00 bis maximal 10,00 Euro. Der gezahlte Betrag kommt im vollen Umfang der örtlichen Gemeinde zu Gute. Eine Steuer auf die Gebühr wird hingegen nicht erhoben.

Beide Partner müssen vor der katholischen Eheschließung weiterhin nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Ehe einen ledigen Familienstand vertreten. Die katholische Kirche duldet – wie es auch in den anderen Konfessionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland üblich ist – keine Polygamie. Einen Nachweis über den (ledigen) Familienstand erhalten die Partner ebenfalls bei den örtlichen Pfarrämtern der Gemeinden, in denen sie getauft worden sind. Analog zu den oben getätigten Ausführungen zur Taufbescheinigung können auch in diesem Falle Gebühren anfallen, wobei auch hier dies nicht der Regelfall ist.

Neben dem Personalausweis, der Taufbescheinigung um dem Nachweis des ledigen Familienstandes wird auch die Heiratsurkunde der zuvor getätigten standesamtlichen Trauung benötigt (bzw. die vorliegende Bestätigung zur Anmeldung einer Eheschließung und im Anschluss der entsprechende Nachweis durch die ausgegebene Heiratsurkunde). Aus gesetzlicher Sicht ist diese Heiratsurkunde zwar nicht mehr zwingend erforderlich (da das Personenstandsgesetz mit Datum vom 01.01.2009 entsprechend novelliert / reformiert wurde), die katholischen Kirchen fordern diese in der Regel jedoch weiterhin ein. Aufgrund der nicht mehr zwingend erforderlichen staatlichen Vorgabe kann es innerhalb der katholischen Kirche jedoch auch Ausnahmen bzw. Befreiungen von dieser Pflicht geben. Für eine solche Ausnahme bzw. Befreiung ist jedoch die Zustimmung des jeweils zuständigen Bischofs zwingend erforderlich.

Die bisher genannten Formalien bezogen sich ausschließlich auf schriftliche Dokumente, Formulare und Unterlagen. Für die Trauung vor einem katholischen Altar ist jedoch ein weiterer Punkt entscheidend. Die (künftigen) Ehepartner müssen insgesamt zwei Trauzeugen vorweisen können. Bei der Auswahl der Trauzeugen sind die Partner frei in ihrer Entscheidung. Wichtig ist, dass die Trauzeugen aus eigenem (freien) Willen die Trauung bezeugen möchten. Darüber hinaus wäre es aus Sicht der katholischen Kirche zumindest wünschenswert, wenn die ausgewählten Trauzeugen ebenfalls dem katholischen Glauben angehören. Die ausgewählten Trauzeugen müssen jedoch volljährig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. Dies ist nach § 2 dieser Gesetzesvorschrift dann der Fall, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Trauzeugen müssen die vollzogene Trauung handschriftlich auf einem speziell hierfür vorgesehenen Formular unterzeichnen.

Hochzeit

Hochzeit ©iStockphoto/Jirsak

Gegebenenfalls kann die katholische Kirche auch die Vorlegung der Firmurkunde der jeweiligen Ehepartner verlangen. Die Firmung wird jedoch auch häufig auf dem ebenfalls vorzulegenden Taufschein (siehe obige Ausführungen) vermerkt. In diesem Falle gilt die Firmung mit der Abgabe des Taufscheins als nachgewiesen. Von entscheidender Bedeutung für die Trauung ist hierbei das Datum der vollzogenen Firmung (da dieses schriftlich in den Trauunterlagen festgehalten wird).

Sollte einer der Partner (bzw. beide Partner) außerhalb ihrer heimatlichen Gemeinde den Bund der Ehe vor einer katholischen Kirche eingehen wollen, so ist hierfür unter Umständen auch die Genehmigung des Pfarrers der Heimatgemeinde notwendig. Von der Erteilung dieser Genehmigung können die katholische Kirche bzw. die (künftigen) Ehepartner jedoch auch absehen. Gegebenenfalls ist ihr Vorhaben (außerhalb der heimatlichen Gemeinde zu heiraten) zu begründen.

Bevor eine katholische Trauung vollzogen wird, ist in jedem Falle ein Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer notwendig. Hierbei müssen sich beide Partner zu den drei Punkten der katholischen Ehe bekennen. Der erste dieser Punkte ist die sogenannte Unauflöslichkeit der Ehe. Ist eine Ehe einmal geschlossen, so kann sie aus katholischer Sicht nicht mehr aufgelöst werden. Eine Scheidung ist hier nicht möglich. Darüber hinaus müssen beide Partner ihren Kinderwunsch ausdrücklich bestätigen. Die katholische Kirche wünscht keine kinderlose Ehe, sondern eine stetige Vermehrung ihrer Anhängerinnen und Anhänger. Letztlich müssen beide Partner bekräftigen, dass sie ihre Kinder im strikten Sinne des katholischen Glaubens erziehen werden. Sollten alle drei Punkte von beiden Partnern positiv beschieden werden, so steht dem Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer nichts im Wege. Während dieses Traugesprächs wird üblicherweise ein Protokoll zur Vorbereitung der Ehe angefertigt. Dieses wird im Anschluss an eben jenes Gespräch von beiden Partnern und dem beiwohnenden Pfarrer handschriftlich unterzeichnet.

Zusammenfassung der benötigten Unterlagen / Formalitäten für die katholische Trauung

Für die Schließung einer katholischen Ehe werden folgende Unterlagen / Formalitäten benötigt:
– Ein gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
– Eine gültige Taufbescheinigung
– Eine gültige Bescheinigung über einen ledigen Familienstand
– Eine gültige Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung
– Zwei Trauzeugen
– Eine gültige Firmurkunde (sofern die Firmung nicht in der Taufbescheinigung vermerkt ist)
– Unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll
– Bei abweichender Gemeinde: Zustimmung des Pfarrers der Heimatgemeinde
– Ein positiv verlaufendes Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer

Formulare und Unterlagen für die evangelische Trauung

Die oben getätigten Ausführungen beziehen sich allesamt auf die Eheschließung zwischen katholischen Partnern.

Im Falle einer evangelischen Trauung müssen jedoch ebenfalls verschiedene Formalitäten beachtet bzw. Vorschriften eingehalten werden.

Analog zu der katholischen Trauung müssen auch hier von beiden Ehepartnern gültige Personalausweise vorliegen. Sollte ein Personalausweis kurz vor dem Ablauf seiner Gültigkeit stehen, so ist eine entsprechende Verlängerung / Erneuerung bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern bzw. Bürgerämtern möglich.

Auch die Abgabe der Taufbescheinigung verläuft nach den bereits eingangs getätigten Ausführungen. Auch hier gilt, dass diese Bescheinigung bei den jeweiligen Pfarrämtern der Gemeinde, in der die entsprechende Person getauft wurde, eingefordert werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Schließung einer evangelischen Ehe unter Umständen bzw. gegebenenfalls die Vorlage der Konfirmationsurkunde nötig. Von dieser Vorlage kann die evangelische Kirche jedoch absehen. Sie ist somit nicht zwingend erforderlich und muss entsprechend abgesprochen werden.

Auch wenn mit Änderung des Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 die Vorlage der Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung nicht mehr zwingend erforderlich ist, so besteht die evangelische Trauung dennoch auf eine entsprechende Vorlage. Hier sind ebenfalls parallelen zu den Forderungen der katholischen Kirche ersichtlich.

Zusammenfassung der benötigten Unterlagen / Formalitäten für die evangelische Trauung

Für die Schließung einer evangelischen Ehe werden folgende Unterlagen / Formalitäten benötigt:
– Ein gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
– Eine gültige Taufbescheinigung
– Eine gültige Konfirmationsurkunde
– Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung

Fazit zur Vollziehung einer kirchlichen Trauung

Anhand der getätigten Ausführungen wird schnell deutlich, dass die Vollziehung einer kirchlichen Trauung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist (unabhängig von der jeweiligen Konfession). Die jeweiligen Partner sind daher gut beraten, wenn sie rechtzeitig die benötigten Unterlagen zusammenstellen. Somit können sie sicherstellen, dass ihrem schönsten Tag im Leben keine Hindernisse im Wege stehen und sie gemeinsam ihr neues Leben beschreiten können. Bei der Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen sind die jeweils zuständigen Pfarrämter der Heimatgemeinde gerne behilflich.

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