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Die standesamtliche Trauung

Wer standesamtlich heiraten möchte, muss vorher einige bürokratische Hürden nehmen. Das Aufgebot ist nur sechs Monate lang gültig. Das bedeutet, dass Termine ausschließlich in diesem Zeitraum vergeben werden. Die richtige Planung ist dabei das A und O. Ein paar Standesämter vergeben jedoch auch außerhalb der Frist Termine. Man sollte sich bereits vorher erkundigen, ob es bei dem jeweiligen Standesamt möglich ist. Es ist empfehlenswert, den Termin für das Vorgespräch wahrzunehmen. Bei dem Gespräch erhält man Informationen über die einzureichenden Unterlagen. Hierbei können auch Terminabsprachen getroffen werden.

Die Anmeldung beim Standesamt:

Die geplante Trauung muss beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Dabei ist es auch möglich, den Zweitwohnsitz zu nennen. Man kann anschließend bei jedem Standesamt in ganz Deutschland heiraten. Damals wurde die Anmeldung zur Eheschließung Aufgebot genannt. Ein Aushang darüber erfolgt in der heutigen Zeit nicht mehr. Wer sich zur Trauung anmeldet, muss sich einer Ehefähigkeitsprüfung unterziehen. Es ist egal, ob man die Trauung persönlich oder schriftlich anmeldet, denn beides ist möglich. Allerdings ist es ratsam persönlich vorzusprechen, damit eventuelle Fragen mündlich besprochen werden können. Die schriftliche Anmeldung ist jedoch auch nur erlaubt, wenn es wichtige Gründe gibt. Das Gleiche gilt für die Anmeldung durch einen Vertreter. Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen wichtige Dokumente vorgelegt werden. Welche das sind, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Man sollte beachten, dass alle Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen. Wenn benötigt, macht sich das Standesamt selbst Kopien von den Dokumenten. Wenn die Papiere nicht direkt fürs Standesamt benötigt werden, erhält man sie direkt zurück.

Die allgemeinen Dokumente:

Ledige und deutsche Staatsbürger müssen auf jeden Fall den Personalausweis oder den Reisepass vorlegen. Darüber hinaus wird eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde benötigt. Und nicht zuletzt muss man die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags beim Standesamt hinterlegen. In dieser Abschrift kann man übrigens auch die Geburtszeit mit Stunde und Minute sehen.

Wer nicht in Deutschland geboren ist, muss die originale Geburtsurkunde vorlegen. Allerdings ist es notwendig, dass diese ins Deutsche übersetzt wird. Sie kann ausschließlich von einem zugelassenen Übersetzer gefertigt werden. Wenn die Geburt später ins Familienbuch beurkundet wurde, ist das Dokument vorzulegen.

Dokumente in besonderen Situationen:

In einigen Fällen wird eine Einbürgerungsurkunde benötigt. Das ist der Fall, wenn man nicht von der Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besessen hat. Die Einbürgerungsurkunde muss im Original vorgelegt werden. Wenn ein Partner noch nicht volljährig ist, benötigt man eine Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit. Das muss beim jeweiligen Familiengericht beantragt werden. Wenn man gemeinsame Kinder hat, braucht man die originalen Geburtsurkunden, in denen beide Elternteile eingetragen sind. Akademische Grade werden in der heutigen Zeit nicht mehr eingetragen.

Dokumente für ehemalige Verheiratete:

Wer schon ein Mal verheiratet war, muss selbstverständlich die gleichen allgemeinen Unterlagen vorlegen wie auch ledige Bürger. Allerdings müssen bereits Verheiratete noch zusätzliche Unterlagen vorlegen. Dazu gehört unter anderem eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch die neu ausgestellt werden muss. Die Abschrift muss aus dem Familienbuch der letzten Ehe stammen. Dabei gibt es verschiedene Regelungen, die beim jeweiligen Standesamt erfragt werden sollten. Des Weiteren muss nicht nur die vorangegangene Ehe angegeben werden, sondern auch alle früheren Ehen. Außerdem muss die Art der Eheauflösung genannt werden. Es ist äußerst ratsam, alle vorhandenen Dokumente mitzunehmen. Die Daten sollten sich sicher erkennen lassen wie zum Beispiel in der Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift oder Sterbeurkunde. Scheidungsurteile sind ebenfalls mitzubringen. Wenn es sich um ausländische Scheidungsurteile handelt, werden diese im Einzelfall besonders geprüft. Der Grund dafür ist, dass nicht jede Scheidung in Deutschland anerkannt wird.

Die standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung ©iStockphoto/JoeGough

Trauung mit einem ausländischen Staatsbürger:

Ein paar Länder stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Die erhält man beim letzten Wohnsitzstandesamt in dem jeweiligen Land. Für die Beschaffung dieses Dokuments ist die konsularische Vertretung in Deutschland behilflich. Sollte das Zeugnis nicht ausgestellt werden, muss man einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Der Antrag muss beim Standesamt gestellt werden. Von dort aus wird er zum Oberlandesgericht weitergeleitet. Ohne diese Dokumente kann eine Trauung mit einem ausländischen Staatsbürger nicht stattfinden. Man sollte sich unbedingt vom zuständigen Standesamt beraten lassen. Weitere Informationen oder Einzelheiten kann man auch bei einer ausländischen Vertretung erhalten.

Die Eheschließung:

Die Hochzeit beim Standesamt ist meistens nur Formsache. Allerdings geben sich die Standesbeamten große mühe, die Trauung nicht in wenigen Minuten zu vollenden. Wenn die Trauung beim Standesamt romantisch sein soll, muss das mit dem Standesbeamten besprochen werden. Es besteht dann die Möglichkeit, dass eine tolle Rede gehalten wird. In dieser werden auch persönliche Dinge einfließen. Eine Hochzeit auf dem Standesamt dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Bei einer romantischen Zeremonie sollte man sich überlegen, ob man wirklich beim Standesamt heiraten möchte oder sich lieber an einem besonderen Ort das Ja-Wort gibt. Auch die Anzahl der Gäste sollte eingeplant werden. In der heutigen Zeit benötigt man keine Trauzeugen mehr. Allerdings halten viele Menschen an diesem Brauch fest, da es zur romantischen Stimmung beiträgt. Selbstverständlich kann auch nach einer standesamtlichen Hochzeit mit Sekt oder Champanger angestoßen werden.

Der Ablauf der Eheschließung:

Egal ob das Brautpaar selbst oder die Gäste, man sollte, immer pünktlich zum Standesamt kommen. Es kann immer zu unabsehbaren Hindernissen kommen wie zum Beispiel Parkplatzprobleme. Es ist empfehlenswert, etwa zehn bis zwanzig Minuten vor dem Termin zu erscheinen. Man sollte jedoch vorher noch mal lieber nachfragen.

Nach der neuen Vorschrift im Personenstandsrecht muss der Standesbeamte vor der Trauung noch ein Mal fragen, ob sich seit der Anmeldung etwas in den Verhältnissen geändert hat, das einer Trauung im Wege stehen würde.

Danach kommt für das Brautpaar der große Moment, nämlich das Ja-Wort. Für diesen besonderen Augenblick wird man in der Regel dazu ­aufgefordert, sich zu erheben. Dann ­beginnt der Standesbeamte sinngemäß, den Mann nach dem Ja-Wort zu fragen. Anschließend wird die Braut gefragt. Mit den beiden Ja-Worten ist man dann verheiratet, was der Standesbeamte direkt ausspricht. Danach dürfen die Ringe angesteckt werden. Im Anschluss des wunderbaren Momentes wird die Niederschrift über die Eheschließung vorgelesen. Diese muss vom Brautpaar unterschrieben werden. Wenn Trauzeugen vorhanden sind, muss die Niederschrift ebenfalls von ihnen unterschrieben werden. Allerdings erfolgt die Unterschrift erst dann, wenn sich das Brautpaar für einen Familiennamen entschieden hat. Und nicht zuletzt bekommt man die Eheurkunde. Zusätzlich kann man sich ein Familienstammbuch aussuchen. In diesem Buch ist dann die Eheurkunde eingeheftet. Das Gleiche gilt für alle Unterlagen, die vom Standesamt nicht mehr benötigt werden.

Die Gebühren für eine Anmeldung zur Eheschließung:

Die Kosten für die standesamtliche Trauung sind wahrscheinlich die geringsten an der ganzen Hochzeit. Trotzdem möchte man sicherlich wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Seit 2009 sind die Gebühren in jedem Bundesland unterschiedlich. Die Gebühren zur Anmeldung im Standesamt betragen in der Regel 40 Euro, wenn beide Paare Deutsch sind. Ist einer des Paares Ausländer kann man mit Kosten zwischen 50 Euro und 120 Euro rechnen. Die Urkunde kostet 10 Euro. Wenn die Eheschließung nicht im eigenen Standesamt stattfindet, können weitere Kosten ab 40 Euro entstehen. Wünscht man einen besonderen Ort, kann man mit Kosten ab 400 Euro rechnen.

Die Trauzeugen:

Trauzeugen sind in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig. Wer möchte, kann standesamtlich mit oder ohne Trauzeugen heiraten. Wenn man sich jedoch für Trauzeugen entscheidet, kann man einen oder zwei nehmen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, sich ausweisen können und die Trauung geistig verfolgen können. Wenn der Trauzeuge aus dem Ausland kommt und er die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss man einen Dolmetscher für die Trauung besorgen. Hierfür muss man eventuell mehrere Kosten einplanen, da der Übersetzer vereidigt wird.

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