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Traugespräche

Traugespräch

Die Heirat stellt für die meisten verliebte Paare eines der wichtigsten Ereignisse des gesamten Lebens dar. Und nicht nur die eigentliche Hochzeitsfeier, also die kirchliche Zeremonie, bedarf einer gewissen Vorbereitung. Während für die Eheschließung auf dem Standesamt überwiegend bürokratische und organisatorische Sachverhalte geklärt werden müssen, sind für die kirchliche Trauung noch weitere Voraussetzungen gegeben. Zu den Bedingungen für eine Hochzeit mit dem Segen Gottes gehören unter anderem die Vorlage der Urkunde über die anerkannte, standesamtliche Eheschließung, die Vorlage des Personalausweises und der Geburtsurkunde. Bei der katholischen Trauung sind die Nachweise über die Sakramente der Taufe sowie Firmung Pflicht. Zudem müssen vor einer kirchlichen Eheschließung mindestens zwei, häufig aber drei Traugespräche mit dem Geistlichen, der die Trauung vollzieht, stattfinden.

Was ist ein Traugespräch?

Katholische Trauung

In der katholischen Kirche gehört die Trauung zu den sieben Sakramenten neben der Taufe, Firmung, Beichte, Eucharistie, Krankensalbung und der Priesterweihe. Traugespräche sind in jedem Fall Pflicht. Während des Gesprächs wird das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt, der Ablauf der Zeremonie wird besprochen und persönliche Fragen werden ausführlich beantwortet. Zudem werden die Grundsätze der katholischen Ehe erörtert. Diese beinhalten die Unauflösbarkeit der Ehe, die Bejahung des Kindes sowie die Erziehung von Kindern nach dem katholischen Glauben. Für eine Eheschließung nach katholischem Glaubensgrundsatz müssen die zukünftigen Eheleute diese Grundsätze bejahen.

Evangelische Trauung

Auch für eine evangelische Eheschließung ist ein Traugespräch Pflicht. Dieses hat jedoch zumeist einen etwas ungezwungeneren Charakter. Im Gespräch mit dem Geistlichen, welcher die Trauung vollzieht, wird der Ablauf der Zeremonie besprochen. Persönliche Fragen können beantwortet werden. Ein Austausch über Zukunftsängste, Bedenken und Unstimmigkeiten bezüglich des Führens einer Ehe können Thema des Gespräches sein. Eine Pflicht für die Aufklärung bezüglich der Grundsätze einer Ehe besteht im Gegensatz zum katholischen Traugespräch nicht. Dem evangelischen Glauben nach ist die Ehe nicht unauflöslich.

Ökumenische Trauung

Eine ökumenische Trauung wird vollzogen, wenn die zukünftigen Ehepartner verschiedenen Konfessionen angehören. Die Eheschließung erfolgt aber entweder nach katholischem oder evangelischem Recht. Für eine ökumenische Trauung sind Gespräche mit den Geistlichen beider Konfessionen Pflicht. Ein Traugespräch, bei welchem beide Geistliche zugegen sind, ist ebenfalls möglich. Die Eheschließung erfolgt durch den Geistlichen der Kirche, in der die Trauung stattfinden soll. Ein ökumenisches Traugespräch beinhaltet sowohl Themen mit Relevanz für den katholischen, als auch für den evangelischen Glauben.

Warum werden Traugespräche geführt?

Traugespräche dienen zunächst der Klärung und Organisation, es wird also der gesamte Ablauf der Hochzeitszeremonie besprochen. In der Regel findet das erste Traugespräch sechs Monate vor der Eheschließung statt. Des weiteren werden in Traugesprächen Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Führens einer Ehe besprochen. Insbesondere bei katholischen Hochzeiten ist die Aufklärung des Sakraments der Ehe wesentlicher Bestandteil dieses Gesprächs.

Traugespräche

Traugespräche ©iStockphoto/georgemuresan

Organisatorische Themen eines Traugesprächs in Stichpunkten
Zeitrahmen
Gestaltung und Aufbau der Predigt
Nennung von eventuellen Trauzeugen (Pflicht bei einer katholischen Eheschließung)
Untermalung der Zeremonie durch musikalische Begleitung
Floraler Schmuck in der Kirche
Trausprüche
Filmen und Fotografieren während der Zeremonie

Was wird während eines Traugesprächs besprochen?

Ein Traugespräch wird geführt, um die kirchliche Hochzeit vorzubereiten. Zumeist besteht es aus zwei bis drei Einzelterminen mit einem Geistlichen. Beide zukünftige Ehepartner müssen anwesend sein. Die Termine finden im Pfarrhaus der Gemeinde oder in der Wohnung des Paares statt. Während des Gesprächs hat das Brautpaar die Gelegenheit, den Geistlichen kennen zu lernen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dies ist der Fall, wenn in einer fremden Gemeinde geheiratet wird. Für eine katholische Eheschließung ist die Aufklärung und Erläuterung der Grundsätze einer katholischen Ehe Pflicht. Des weiteren wird festgelegt, ob die Trauung als Heilige Messe oder im Rahmen eines Wortgottesdiensts vollzogen werden soll. Anschließend folgt die Festlegung der Fürbitten, Lieder und Trausprüche.

Das Paar hat während der einzelnen Gespräche die Möglichkeit, Wünsche bezüglich der Kollekte zu äußern, wenn für einen ganz bestimmten Zweck gespendet werden soll. Zu den organisatorischen Themen zählen auch das Streuen von Blumen, Sitzgelegenheiten für Trauzeugen, die Anzahl der Gäste, Parkmöglichkeiten und das Filmen sowie Fotografieren während der Zeremonie. Hier kann außerdem geklärt werden, wie die Braut zum Altar geführt wird (vom Vater, von einem anderen Verwandten), wo sich Platz für Gäste mit körperlicher Beeinträchtigung (Rollstuhlfahrer) befindet, oder, ob genügend Sitzplätze für alle Gäste vorhanden sind. Während des Traugesprächs stellt der Geistliche außerdem Fragen bezüglich der Vergangenheit des Paares. Hierzu gehört das Kennenlernen der Verlobten, persönliche Interessen, der erlernte Beruf sowie die Gründe für eine Eheschließung.

Diese Unterhaltungen sind keinesfalls als Verhöre zu verstehen, sie dienen dazu, die Zeremonie individueller zu gestalten und ermöglichen dem Geistlichen, dem Brautpaar mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gedanken über den Sinn einer Ehe können ausgesprochen und Vorstellungen über das Führen einer Ehe diskutiert werden. Das Brautpaar kann im Rahmen des Traugesprächs auch über Ängste und Bedenken offen reden. Häufig spielen dabei Zukunftsängste im finanziellen Sinne sowie Kindererziehung und die allgemeine Lebensplanung eine Rolle. Die Bewältigung von ehelichen Krisen kann außerdem Thema des Gesprächs sein. Hier kann der Geistliche beratend zu Seite stehen und darauf hinweisen, wie wichtig Verständnis, Geduld und vor allem die Liebe zueinander für eine funktionierende Ehe sind. Das Aufgreifen dieser Themen soll nicht als eine Art Eheberatung verstanden werden. Weiterhin stellt das Gespräch keine offizielle Prüfung auf Ehetauglichkeit dar, auch wenn die nötigen Voraussetzungen für eine Eheschließung thematisiert werden. Die Unterhaltungen mit einem Geistlichen dienen vorrangig der Aufklärung. Nach katholischem Recht kann eine vollzogene Ehe zwar nicht aufgelöst werden, dies bezieht sich allerdings nicht auf die standesamtliche Trauung, welche nach deutschem Recht geschieden werden kann. Es handelt sich hierbei um Randinformationen, welche kurz erwähnt, jedoch nicht eingehender besprochen werden.

Das Ehevorbereitungsprotokoll

Während der einzelnen Traugespräche mit dem Geistlichen wird das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück mit den allgemeinen Daten des Brautpaars. Das Protokoll stellt die Einhaltung aller Auflagen der katholischen Kirche bezüglich einer Eheschließung durch einen Geistlichen sicher. Zudem dient es der Feststellung, dass das Brautpaar aus freien Stücken und ohne Zwang der Heirat zustimmt. Weiterhin müssen beide zukünftige Ehepartner versichern, dass keine Hindernisse und Einwände bezüglich einer katholischen Eheschließung (eine frühere Vermählung, weitere Lebenspartner, die Taufe wurde nicht vollzogen) bestehen. Bestandteil des Ehevorbereitungsprotokolls ist auch die Einwilligung, die Ehe nach katholischen Grundsätzen zu führen und mögliche gemeinsame Kinder nach katholischem Glauben zu erziehen. Das Ehevorbereitungsprotokoll ist gebunden an das amtliche Formular der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Kopf des Schriftstückes ist für Eintragungen über einen Brautleutekurs, über das Aufgebot sowie über die Eheschließung reserviert. Es folgen Angaben wie Personalien, Fragen über Ehehindernisse, Trauverbote und Ehewillen. Der nächste Abschnitt behandelt die Bitte um Dispens, die Erlaubnis und Nihil obstat (Unbedenklichkeitserklärung). Weiterhin werden die Erteilung von Dispens, Erlaubnis und Nihil obstat behandelt. Amtliche Vermerke bezüglich der Trauung und Registrierung folgen. Dem Ehevorbereitungsprotokoll ist eine Anmerkungstafel der Deutschen Bischofskonferenz beigefügt. Das Ehevorbereitungsprotokoll ist Teil eines katholischen Traugesprächs und für eine Vermählung nach katholischen Grundsätzen sowie bei ökumenischen Eheschließungen notwendig.

Vorbereitung auf das Traugespräch

Nervosität vor dem Traugespräch oder sogar Ängste davor sind unbegründet. In der Regel finden diese Unterhaltungen in einem entspannten Rahmen statt. Eine Vorbereitung auf dieses Gespräch mit einem Geistlichen ist jedoch ratsam. Das Brautpaar sollte sich vor dem ersten Treffen mit dem Geistlichen Notizen über die Vorstellungen der Hochzeitszeremonie machen. So können organisatorische Angelegenheiten schneller geklärt werden. Weiterhin ist es sinnvoll, Gedanken über den Sinn einer Ehe aufzuschreiben. Insbesondere bei einem katholischen Traugespräch spielen die Grundsätze des Führens einer Ehe eine große Rolle. Fragen und Wünsche bezüglich des Kinderwunsches sollten vom Brautpaar bereits untereinander besprochen werden, wobei dies meist schon vor der Entscheidung, eine Ehe einzugehen, geschieht. Eine Ehe nach katholischem Recht bedeutet eine Vereinigung bis zum Tod, eine Auflösung ist nicht möglich, darüber sollten sich zukünftige Paare im Klaren sein. Bedenken und Ängste, welche die gemeinsame Zukunft betreffen, können durchaus offen ausgesprochen werden. Aber es sollte die Bereitschaft, für den Partner einzustehen und das restliche Leben gemeinsam zu verbringen, deutlich zu sehen und zu spüren sein. Notizen über eventuell noch fehlende Nachweise und Formulare, welche für eine kirchliche Hochzeit benötigt werden, sind hilfreich. Der Geistliche kann Auskunft darüber geben, welche Schriftstücke relevant sind.

Vorbereitung auf das Traugespräch in Stichpunkten

Wünsche bezüglich der Hochzeitszeremonie (Organisatorisches)
Liste der benötigten Dokumente
Vorstellung von der Bedeutung einer Ehe
Vorstellung bezüglich des Führens einer Ehe
Fragen bezüglich der Eheschließung und der Bedingungen einer Eheschließung

Das Traugespräch nach katholischen Grundsätzen hat einen offizielleren Status als das evangelische Traugespräch. Wichtig ist jedoch in beiden Fällen, dass das Brautpaar ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen Fragen beantwortet sowie aus freien Stücken und aus Liebe mit der Eheschließung einen neuen Lebensweg beschreiten möchte.

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