Vermählung
Der "Verwaltungsakt" - die Trauung - ist normalerweise innerhalb von wenigen Minuten abgeschlossen. Im Grunde fragt der Standesbeamte die Brautleute, ob sie miteinander die Ehe eingehen möchten. Anschließend müssen noch einige Papiere unterschrieben werden und schon ist man im Auge des Gesetzes verheiratet.
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Damit aus dieser trockenen Angelegenheit eine feierliche Zeremonie wird, ist besonders der Standesbeamte gefragt. In manchen Ämtern bittet man sogar das Brautpaar, einige Zeilen zu sich und der bisherigen Beziehung zu verfassen, damit der Standesbeamte darauf in seiner Ansprache eingehen kann und die Trauung eine persönliche Note bekommt.
Trotzdem darf man nicht vergessen, dass hier kein Platz für Spässe ist, wenn es um die Frage geht, ob man den Bund der Ehe eingehen möchte. Wer hier mit :"Ich weiß nicht?!" oder "Vielleicht!" antwortet, wird sein Blaues Wunder erleben. Denn in diesen Fällen darf der Beamte der Eheschließung nicht zustimmen und die Trauung wird verweigert.